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Gute News von der Bewilligungsfront


Geschätzte UnterstützerInnen des Vogels:

Nun wird auch die letzte Bewilligung gesprochen.

Im Vogel wird nun in Bälde offiziell bewilligt. Folgende Punkte müssen aber beachtet werden.

- Musik mit Lautsprecher nicht erlaubt (nur unverstärkte Instrumente)

- Nutzung beschränkt auf 22 Uhr

Im Volksmund nennt man das Zimmerlautstärke.

Den Wortlaut des Angestellten in unserem Dienst möchten wir Euch nicht vorenthalten:

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir haben einen Messbericht erhalten, dieser zeigt auf dass die Miondestanforderungen für den Wohnungsbau (=Lärmstörungsgrad mässig) eingehalten werden.

Dieselben Anforderungen gelten auch für Büronutzungen.

Somit sind die Anforderungen für eine Nutzung mit dem Lärmstörungsgrad mässig zulässig.

Im Normalfall wird eine „Vereinslokal“ dem Lärmstörungsgrad „stark“ zugeordnet. Bei Vereinslokalen kann der Lärmstörungsgrad variieren, je nachdem ob es die Räumlichkeiten für (Geburtstags)-Partys oder eher für Sitzung genutzt werden, kann der Störungsgrad nach unten oder nach oben angepasst werden. Eine wichtige Rolle spielt ob und wie oft die Abendstunden und oder die Nachstunden tangiert werden.

Folgende Argumente sprechen dafür die Nutzung dieser Räumlichkeiten einen tieferen Lärmstörungsgrad zuzuordnen:

- Die Nutzung ist auf bis 22 Uhr beschränk

t

- Es wird keine Musik abgespielt

- Es ist keine kommerzielle Nutzung, man ist nicht darauf angewiesen die Räumlichkeit 3x in der Woche zu vermieten

- Es finden eher Sitzungen/Besprechungen tagsüber statt im Sinne von Generalversammlungen Mittagstisch oder ähnliches, diese können auch am Abend stattfinden.

- Am Abend findet keine regelmässige Nutzung statt, Quartierveranstaltungen die mit Genossenschaft zu tun haben sind aber erlaubt.

- Die Nutzung ist befristet

Daraus kann gefolgert werden, dass die Räumlichkeiten eher im Sinne eines Sitzungszimmers in einem Bürogebäude genutzt werden und somit die Festlegung des Lärmstörungsgrades auf mässig gerechtfertigt ist auch wenn ab und zu am Abend bis 22 Uhr auch etwas stattfindet.

Es müssen keine weiteren Massnahmen mehr gemacht werden, die Räumlichkeiten sind im Sinne des „Lärmstörungsgrad mässig „ zu nutzen.

Fachstelle Lärmschutz

044 412 28 14.


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